Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Reparaturaufträge, die über diese Website bei Scheinwerfer-Werkstatt (im Folgenden „Werkstatt“) angefragt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Werkstatt ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Anfrage über das Formular ist unverbindlich. Die Werkstatt prüft die Angaben und Fotos und schickt ein Angebot in Textform. Der Reparaturvertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
Stellt sich nach Eingang des Scheinwerfers heraus, dass der Schaden vom Angebot abweicht, informiert die Werkstatt den Kunden vor jeder weiteren Arbeit. Mehrkosten entstehen nur mit seiner Zustimmung.
§ 3 Leistungen
Die Werkstatt repariert den eingeschickten Scheinwerfer im Umfang des angenommenen Angebots. Das Polieren oder Aufbereiten von Scheinwerfergläsern gehört nicht zum Leistungsumfang.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise des angenommenen Angebots. Sie sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsweise und Fälligkeit stehen im Angebot.
§ 5 Versand
Wie der Scheinwerfer verschickt wird, steht im Angebot. Der Kunde verpackt den Scheinwerfer so, dass er auf dem Transportweg geschützt ist.
§ 6 Reparaturdauer
Wie lange die Reparatur dauert, steht ebenfalls im Angebot.
§ 7 Mängelrechte und Garantie
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ob die Werkstatt darüber hinaus eine Garantie gibt und zu welchen Bedingungen, steht im Angebot.
§ 8 Haftung
Die Werkstatt haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Verbraucher mit dem Angebot.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.